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   LAG Hessen, 11.06.2008 - 18 SaGa 553/08   

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https://dejure.org/2008,10316
LAG Hessen, 11.06.2008 - 18 SaGa 553/08 (https://dejure.org/2008,10316)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.06.2008 - 18 SaGa 553/08 (https://dejure.org/2008,10316)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 18 SaGa 553/08 (https://dejure.org/2008,10316)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 935 ZPO, § 940 ZPO, § 103 Abs 1 BetrVG, § 15 Abs 1 KSchG, § 626 Abs 1 BGB
    Suspendierung eines Betriebsratsmitglieds wegen Verdachts einer Straftat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Suspendierung eines Betriebsratsmitglieds während eines laufenden Zustimmungsverfahrens; Gefährdung der Beständigkeit der Arbeit einer Arbeitnehmervertretung bei Nichtausübung der Arbeit eines Betriebsratsmitglieds in einem ungekündigten ...

  • Judicialis

    ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; BetrVG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 103; ZPO § 935; ZPO § 940
    Einstweilige Verfügung; Beschäftigungsanspruch; Betriebsratsmitglied; Zustimmungsersetzungsverfahren, Kündigung; Verdacht; Unterschlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Sachsen, 14.04.2000 - 3 Sa 298/00

    Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Beschäftigungsanspruchs; Suspendierung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.06.2008 - 18 SaGa 553/08
    Ist dies nicht der Fall, besteht sowohl ein Verfügungsanspruch als auch ein Verfügungsgrund des Betriebsratsmitglieds auf Beschäftigung während des noch ungekündigten Arbeitsverhältnisses (vgl. dazu: Sächs. LAG Urteil vom 14. April 2000 - 3 Sa 298/00 - NZA-RR 2000, 588; LAG Hamm Urteil vom 12. Dezember 2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311; KR-Etzel, 8. Aufl. § 103 BetrVG Rz 143; Fitting, 24. Aufl., § 103 Rz 44; GKBetrvG-Raab, 8. Aufl., § 103 Rz 96; KIttner/Däubler/Zwanziger, KSchR, 8. Aufl., § 103 BetrvG Rz 48).

    Die Gewichtung des Beschäftigungsinteresses des Klägers gegenüber dem Suspendierungsinteresse der Verfügungsbeklagten kann jedoch aufgrund möglicher weiterer Erkenntnismöglichkeiten und Beweisangebote im Zustimmungsersetzungsverfahren nach Vorliegen einer erstinstanzlichen Entscheidung neu zu treffen sein, auch wenn diese nicht rechtskräftig wird (vgl. Sächs. LAG Urteil vom 14. April 2000 - 3 Sa 298/00 - NZA-RR 2000, 588).

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus LAG Hessen, 11.06.2008 - 18 SaGa 553/08
    Der Arbeitgeber muss hierfür ein überwiegendes und schutzwürdiges Interesse geltend machen können (BAG Urteil vom 10. November 1955 - 2 AZR 591/54 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht, Nr. 2; BAG Urteil vom 19. August 1976 - 3 AZR 173/75 - NJW 1977, 215; BAG Urteil vom 15. März 2001 - 2 AZR 141/00 - NZA 2001, 1267).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hessen, 11.06.2008 - 18 SaGa 553/08
    Der Arbeitgeber muss hierfür ein überwiegendes und schutzwürdiges Interesse geltend machen können (BAG Urteil vom 10. November 1955 - 2 AZR 591/54 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht, Nr. 2; BAG Urteil vom 19. August 1976 - 3 AZR 173/75 - NJW 1977, 215; BAG Urteil vom 15. März 2001 - 2 AZR 141/00 - NZA 2001, 1267).
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.06.2008 - 18 SaGa 553/08
    Der Arbeitgeber muss hierfür ein überwiegendes und schutzwürdiges Interesse geltend machen können (BAG Urteil vom 10. November 1955 - 2 AZR 591/54 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht, Nr. 2; BAG Urteil vom 19. August 1976 - 3 AZR 173/75 - NJW 1977, 215; BAG Urteil vom 15. März 2001 - 2 AZR 141/00 - NZA 2001, 1267).
  • LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung; Beschäftigung als

    Auszug aus LAG Hessen, 11.06.2008 - 18 SaGa 553/08
    Ist dies nicht der Fall, besteht sowohl ein Verfügungsanspruch als auch ein Verfügungsgrund des Betriebsratsmitglieds auf Beschäftigung während des noch ungekündigten Arbeitsverhältnisses (vgl. dazu: Sächs. LAG Urteil vom 14. April 2000 - 3 Sa 298/00 - NZA-RR 2000, 588; LAG Hamm Urteil vom 12. Dezember 2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311; KR-Etzel, 8. Aufl. § 103 BetrVG Rz 143; Fitting, 24. Aufl., § 103 Rz 44; GKBetrvG-Raab, 8. Aufl., § 103 Rz 96; KIttner/Däubler/Zwanziger, KSchR, 8. Aufl., § 103 BetrvG Rz 48).
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